Als Gewerbetreibender wird, glaube ich, auch bezeichnet, wer beispielsweise als Sammelbesteller einen Partnershop von Versandhäusern betreibt. Nun stellt sich die Frage, ob Sammelbesteller tatsächlich Gewerbetreibende sind. Wenn sie einen Shop betreiben und Waren eines Versandhauses an jeden interessierten Kunden verkaufen, dann glaube ich schon. Schließlich wird ein Ladenlokal angemietet und zur Warenpräsentation eingerichtet. Zur Ausstattung gehört in dem Fall natürlich auch eine Kasse. Eigene Verkaufsstellen eines Versandhauses sind sicher mit ausgestattet, die zum Informationsaustausch mit dem Konzern verbunden sind. Auf diesem Weg können Bestellungen ohne Zeitverzug innerhalb weniger Augenblicke getätigt werden. Als Bestellungen noch manuell erstellt und per Post verschickt wurden, dauerte es einige Tage, bis die Auftragsbestätigung kam. Das war natürlich auch in Partnershops so. Ein Partnershop kann natürlich mit der gleichen Netzwerkkasse ausgerüstet sein wie konzerneigene Niederlassungen. Somit wären die Voraussetzungen gleich und fair, damit die Umsätze wegen technischer Vor- und Nachteile Differenzen aufweisen. Wenn Sammelbesteller einen Laden haben und neutral an alle Interessenten Waren verkaufen, reicht es aber vielleicht auch aus, wenn über einen PC online die Wareninformationen beschafft und die Bestellungen getätigt werden. Die Warenverkäufe können dann über eine Registrierkasse aufsummiert werden. Wer aber privat als Sammelbesteller für Familie und Freunde gelegentlich mal was mitbestellt und dafür eine Provision erhält, wird derjenige zu Recht auch als Gewerbetreibender eingestuft? So geschehen vor einigen Jahren: Eine Dame hatte privat für andere mitbestellt und so im Laufe eines Jahres rund 800 Euro Provision erhalten. Bei der Steuererklärung wurde dieser Betrag als Provision aus gelegentlichen Vermittlungen (Sammelbesteller) angegeben. Im entsprechenden Steuerbescheid hatte das Finanzamt den Betrag dann als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb als Einzelunternehmer gewertet. Ob das so seine Richtigkeit hat, weiß ich natürlich nicht. Darüber müsste mit dem Finanzamt gesprochen werden, im Zweifelsfall muss die Rechtsprechung um Hilfe gebeten werden. Dann müssten sie ja quasi Räume zur Verfügung haben, wo sie die bestellten Waren bis zur Abholung bereithalten können. Auch müsste wahrscheinlich eine angeschafft werden, die die Warenausgänge registriert und für die dann notwendige Buchhaltung Belege erstellt. Das finde ich persönlich nicht so eine gute Lösung. Wer privat eine Bestellung aufgibt und als Belohnung für eine Sammelbestellung eine Aufwandsentschädigung bekommt, wird durch die Einstufung zum Gewerbetreibenden irgendwie bestraft. Denn im privaten Umfeld bestellt man schließlich nicht so oft, schon gar nicht für andere mit. Da können Interessenten dann genauso gut zu einem Partnershop des Versandhandels gehen oder im Fachgeschäft des Einzelhandels die gewünschte Ware kaufen. begegnen uns im Alltag schon genug, da sollten nicht noch Privatleute eine Registrierkasse anschaffen müssen, weil sie gelegentlich für andere etwas mit bestellen. Schließlich brauche ich daheim ja auch keine und schon gar kein , wenn ich für meine Mutter oder die Nachbarin beim Einkauf eine Tüte Milch oder sonst etwas mitbringe.

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